Dienstag, 7. Oktober 2008

vorlesung 07.10.2008

vorlesung am 14.10.2008 entfällt.

vorlesung findet in diesem semester zum letzten mal statt (WS 2008/2009)

klausuren werden aber weiterhin angeboten.

skripte: http://www.hentschke-bluekle.de

notizen:

was ist bei einer störung bei vertragsschluss
§312
§119 erklärungsirrtum - §122 vertrauensschaden bezahlen

ebay: marktplatz, ganz normaler kaufvertrag, ich verkaufe dir wenn du eine zeit lang der meistbietende bist

ebay vermittelt, anbieter ist der verkäufer


einstieg:
§312b
(1)S.1
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,
einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen
eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
2Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im
Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

wichtig ist: zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
nur der Verbraucher darf widerrufen nach §312d:

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

§ 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

§13 bgb verbraucher definition
§14 bgb unternehmer definition

wann liegt ein fernabsatzvertrag vor?

ist pizza per telefon bestellen ein fasv?
§312b bgb
unternehmer und verbraucher? ja
fernkommunikationsmittel? ja
keine körperl anwesenheit? ja
-> JA!

ausnahmen klausurrelevant 312b(3)
zb fernunterricht


§312c

§312d
kernrechte des verbrauchers
widerruf ohne anagabe von grund
frist: 2 wochen ab warenlieferung wenn über das widerrufsrecht
informiert wurde
ausnahme: kein widerrufsrecht vei versteigerungen im rechtssinn

§357 bgb verweist dann auf das gesetzliche rücktrittrecht

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