Es ging um folgenden Fall:
Die Firma BLANCCO LTD (M = Mandant) will gegen die Firma *PC-Online GmbH* (AT) vorgehen, weil *PC-Online GmbH* auf Ihrer Page mit dem Produkt (Blancco Data Cleaner) von M wirbt. (ohne eine Lizenz dafür zu haben)
1.) M = BLANCCO LTD | AT = *PC-Online GmbH
*2.) M -> AT (Die Firma BLANCCO LTD (M = Mandant) will gegen die Firma *PC-Online GmbH* (AT) vorgehen)
3.)
* Welches Recht gilt?
o *§14 MarkenG*
* Wo befindet sich dann der Gerichtsstand?
o *§32 ZPO*
o *Art. 40 Abs. 1 EGBGB*
o => dort wo die Seite aufgerufen wird, bzw. wo sich der Ort
des Tatbestandes befindet
4.) Ist die Seite nach Deutschland gerichtet?
Kriterien die dafür sprechen:
* Deutsche Flagge auf der Startseite
* Warenkorb richtet sich scheinbar auch auf Deutschland
* Kontakt, scheint deutsch zu sein
5.) Unterlassungsanspruch *§ 14 V*, _Voraussetzung_: *II Nr. 1, MarkenG*
Wenn M in Deutschland Recht bekommt (sprich einen Vollstreckungsbescheid), dann kann er durch das staatliche Abkommen der EU-Länder, sein Recht in Österreich vollstrecken.
Solange das Gericht in Österreich keine Inhalte im Urteil findet, dass gegen die Grundprinzipien dessen Staates spricht.
_Zusatzinfo:_
§24 Abs.1 MarkenG spricht AT frei, wenn er eine Lizenz innerhalb der EU erworben hätte.
Mittwoch, 5. November 2008
vorlesung 28.10.2008
fall eins
filesharing
sachverhalt
sohn ist teilnehmer, songs sony
wlan der eltern wird genutzt und der pc
sony -> eltern unterlassung und nutzungsentgeld
->Sohn?
Ansprüche?
lösung:
eltern unterlassung:
JA anspruch gegen die eltern ist da
familienrechtlicher sondertatbestand: kinder muss man nicht kontrollieren, wenn keine anhaltspunkte da sind
anspruch auf entfernen der heruntergeladenen songs
anspruch gegen sohn auf unterlassung:
JA
fall 2
student im kulturverein verantwortlich für den internetauftritt
formum: künstler wird beleidigt von dritten
ansprüche -> verein untelassung? grundsätzlich ja aber §10tmg nimmt den ansprucha uf unterlassung raus weil er keine kenntnis hat
->student? auch nicht
§7tmg dienstanbieter sind grundsätzlich für inhalte verantwortlich
der host provider
keine kenntnis
unverzüglich : def §121bgb ohne schuldhaftes zögern
b2 der host provider
c.unterlassung
nike kann gegen ebay vorgehen nach §14 markenG
§10tmg greift nur für inhalte nicht für waren.
anspruch auf unterlassung hat nike gegen ebay
filesharing
sachverhalt
sohn ist teilnehmer, songs sony
wlan der eltern wird genutzt und der pc
sony -> eltern unterlassung und nutzungsentgeld
->Sohn?
Ansprüche?
lösung:
eltern unterlassung:
JA anspruch gegen die eltern ist da
familienrechtlicher sondertatbestand: kinder muss man nicht kontrollieren, wenn keine anhaltspunkte da sind
anspruch auf entfernen der heruntergeladenen songs
anspruch gegen sohn auf unterlassung:
JA
fall 2
student im kulturverein verantwortlich für den internetauftritt
formum: künstler wird beleidigt von dritten
ansprüche -> verein untelassung? grundsätzlich ja aber §10tmg nimmt den ansprucha uf unterlassung raus weil er keine kenntnis hat
->student? auch nicht
§7tmg dienstanbieter sind grundsätzlich für inhalte verantwortlich
der host provider
keine kenntnis
unverzüglich : def §121bgb ohne schuldhaftes zögern
b2 der host provider
c.unterlassung
nike kann gegen ebay vorgehen nach §14 markenG
§10tmg greift nur für inhalte nicht für waren.
anspruch auf unterlassung hat nike gegen ebay
vorlesung 21.10.2008
vertragsschluss im internet
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
musterfall widerruf
möglichkeiten des fleißig?
ohne vertragsschluss im internet
eine woche später: da gibts eine widerrufsfrist
§312d
1. widerrufsrecht?
§312 d I bgb
-fernabsatzvertrag? ja §312b I + II bgb
onlineshop ist eindeutig JA
2. widerruf §355 I satz 1 und 2 JA
3. §§ 357 I satz 1, = rechtsfolgen des widerrufs i v m 346 bgb
student fleissig hat die ware zurückzu gewähren
rückgewähr aber unmöglich
regelfall wertersatz §346 II
Ausnahme §346 III nr 3 sorgfalt!
student hat das fahrrad sorgfältig abgeschlossen und hat damit das recht auf rückerstattung der 200 euro
312f wenn im internet steht das die rückerstattung der 200 euro nicht gilt so besagt dieses gesetz dass abweichende vereinbarungen nicht gelten!!!
wahnsinnige fülle von informationsfülle, nur wenige werden klausurrelevant sein
agb regelungsbedarf
zahlungsweise, preise,...
346 wertersatz
haftung im internet
~~~~~~~~~~~~~~~
verantwortung im internet
§7 I TMG selbst dafür verantwortlich
§10 TMG nicht für fremde nicht veranwortlich, es sei denn man hat kenntnis davon, dann muss man die schlechten infos entsorgen
b telemediengesetz drei providertypen
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musterfall widerruf
möglichkeiten des fleißig?
ohne vertragsschluss im internet
eine woche später: da gibts eine widerrufsfrist
§312d
1. widerrufsrecht?
§312 d I bgb
-fernabsatzvertrag? ja §312b I + II bgb
onlineshop ist eindeutig JA
2. widerruf §355 I satz 1 und 2 JA
3. §§ 357 I satz 1, = rechtsfolgen des widerrufs i v m 346 bgb
student fleissig hat die ware zurückzu gewähren
rückgewähr aber unmöglich
regelfall wertersatz §346 II
Ausnahme §346 III nr 3 sorgfalt!
student hat das fahrrad sorgfältig abgeschlossen und hat damit das recht auf rückerstattung der 200 euro
312f wenn im internet steht das die rückerstattung der 200 euro nicht gilt so besagt dieses gesetz dass abweichende vereinbarungen nicht gelten!!!
wahnsinnige fülle von informationsfülle, nur wenige werden klausurrelevant sein
agb regelungsbedarf
zahlungsweise, preise,...
346 wertersatz
haftung im internet
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verantwortung im internet
§7 I TMG selbst dafür verantwortlich
§10 TMG nicht für fremde nicht veranwortlich, es sei denn man hat kenntnis davon, dann muss man die schlechten infos entsorgen
b telemediengesetz drei providertypen
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