Mittwoch, 5. November 2008

vorlesung 21.10.2008

vertragsschluss im internet
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musterfall widerruf
möglichkeiten des fleißig?
ohne vertragsschluss im internet
eine woche später: da gibts eine widerrufsfrist
§312d

1. widerrufsrecht?
§312 d I bgb
-fernabsatzvertrag? ja §312b I + II bgb
onlineshop ist eindeutig JA

2. widerruf §355 I satz 1 und 2 JA

3. §§ 357 I satz 1, = rechtsfolgen des widerrufs i v m 346 bgb
student fleissig hat die ware zurückzu gewähren
rückgewähr aber unmöglich
regelfall wertersatz §346 II
Ausnahme §346 III nr 3 sorgfalt!

student hat das fahrrad sorgfältig abgeschlossen und hat damit das recht auf rückerstattung der 200 euro

312f wenn im internet steht das die rückerstattung der 200 euro nicht gilt so besagt dieses gesetz dass abweichende vereinbarungen nicht gelten!!!


wahnsinnige fülle von informationsfülle, nur wenige werden klausurrelevant sein


agb regelungsbedarf
zahlungsweise, preise,...

346 wertersatz


haftung im internet
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verantwortung im internet
§7 I TMG selbst dafür verantwortlich
§10 TMG nicht für fremde nicht veranwortlich, es sei denn man hat kenntnis davon, dann muss man die schlechten infos entsorgen

b telemediengesetz drei providertypen

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