Montag, 19. Januar 2009

klausur 24.01 2009


10 bis 11.30

f 707

ohne gewähr!

viel erfolg!

vorlesung 20.01.2009

fällt aus
bitte skript zum signaturgesetz (download) selber bearbeiten und die grundzüge des gesetzes wiedergeben können

vorlesung 13.01.2009

klausurbesprechung

anhand des blattes zur fallbearbeitung (website blückle download)

themen allgemein: domainrecht, urheberrecht, haftung im internet, signaturgesetz, fernabsatzvertrag

vorlesung 06.01.2009

Feiertag

vorlesung 16.12.2008

wann liegt eine kennzeichenverletzung vor?
domain 14 markenG unterlassung: etikett genauso wie domain
dazu gehört die matrix
eine domain ist auch ein zeichen

gibts ein domainrecht?
nein
es wir immer geregelt über:
recht der geschäftlichen kennzeichnung,
namensrecht §12 bgb
und markenG

fall ELF-OIL russland

website oil of elf.de setzt sich kritisch mit elf auseinander
elf möchte eine unterlassung
elf und oil of elf sind ähnlich nach 14 markenG
unterlassungsansprüche:
a)
14.5 markenG
es fehlt nach 14.2 markenG der geschäftliche verkehr (-)
es wäre keine ähnliche oder identische dienstleistung!!! nach 14.2.2 markenG
b)
15.4 markenG
dienstleistung ist auch hier unähnlich
c)
§12 bgb
kann beseitigung verlangen
nein, weil dienstleistung unähnlich

verwechslungsgefahr
zeichenähnlichkeit
defacto.de und defacto gmbh
wenn man in der klausur schreibt "die ware/ das zeichen ist ähnlich mit der anderen" dann reicht das

warenähnlichkeit wird bejaht, wenn
sie sie sich im gleichen markt begegnen

warenähnlichkeit wird verneint, wenn
einzelfallabhängig

anspruch auf unterlassung
verschuldungsunabhängig, wiederholungsgefahr und erstbegehung werden vermutet
unterlassung ist verschuldensunabhängig
einschliesslich abmahnung

fall
illig maschinenbau existiert schon lange
heilbronner bürger und unternehmern illig registiert die marke illig.hu
illig maschinenbau gegen illig.hu (heilbronner bürger und unternehmer)
unterlassung? nein weil sie was unterschiedlichen machen
es besteht keine verwechslungsgefahr

pizza direkt gegen pizza direct geringe kennzeichnungskraft, also keine verwechslunggefahr
bei pizza panter und pizza panther wäre das anders, also hohe kennzeichnungskraft, also verwechslungsgefahr
kennzeichnungskraft immer bezogen auf die marke!


krupp fall.de (folie x)
nicht ähnliche dienstleistung
aber bei berühmten marken gibt es eine ausnahme, siehe fall shell

vorlesung 9.12.2008

nationale marken
marken: keywords, adwords, domains, alle 3 gehören nach blückles auffassung zum markenrecht
§14(5)MarkenG Recht auf Unterlassung

fall
oracle hat eine marke für software und edv beratung
edv dienstleister EDE bietet keine oracle dienstleistungen an, schreibt aber im keyword oracle rein
oracle verklagen EDE auf unterlassung/ was kann oracle gegen EDE unternehmen, damit das keyword nicht mehr verwendet wird?
oracle könnte einen anspruch nach 14(5) gegen EDE haben, wenn dieser nach 14(3)nr.3
eine verletzung nach 14(2)nr.1 liegt vor wenn EDE ohne zustimmung von oracle im geschäftlichen verkehr ein mit der marke identisches zeichen benutzt
konkrete unterlassungshandlung: 14(3)nr.3 anbieten einer dienstleistung
(gelöst nach matrix für marken x/y)
so wie wir diesen fall gelöst haben werden auch domains gelöst

es muss heissen: nicht europäische marke, sondern EU marke!
EU marke wird in alicante eingereicht, entfaltet markenschutz in der ganzen EU

internationale marken

lebenszyklus einer marke
phasendurchlauf
gefahren bei nicht eingetragenen marken:
- unterlassung. gut geführtes produkt muss zurückgezogen werden
- lizenzzahlung auch für zurückliegende jahre
- auskunft und anderes

vorlesung 02.12.2008

internationale und nationale kennzeichnungsverletzung bei marken und domains
§14 markenG taucht bei marken und domainverletzungen auf
x: achse: waren contra dienstleisungen identisch ähnlich und unähnlich
y aches: zeichen identich ähnlich und unähnlich
ware und zeichen müssen verglichen werden!
nike zeichen auf dem laptop: zeichen gleich ware nicht gleich : §14 abs 2 punkt 3

Namensrecht §§ 12 bgb und 17 hgb
firmennamenrecht entsteht mit dem entstehen der firma
illig gmbh kann gegen illig 2 auf §12 unterlassung klagen weil er zuerst da war.

patente werden als einzige bei der anmeldung überprüft. namen nicht und marken auch nicht

nur wenn eine domain frei ist heisst es noch lange nicht dass ich sie auch nutzen kann
illig.de von illig gmbh besteht dann darf illig 2 illig.eu nicht nutzen wenn illig gmbh was dagegen hat

firmennamen entstehung: mit geschäftsaufnahme im inland in dem gebiet indem man aktiv ist objektiv erkennbar
gasthof roter ochsen heilbronn <--> redochs stuttgart beide sind räumlich getrennt

beendigung: mit dem erlöschen der gesellschaft als rechtspersönichkeit
bei einer vorübergehenden kurzfristigen betriebsstilllegung erlischt das namensrecht nicht
(beispiel hotel adlon - weimarer republik)

geschäftliche bezeichnung §§ 5 abs. 1 und 15 markenG
a. entstehung von rechten im zusammenhang mit kennzeichnungsstreitigkeiten ohne eintragung durch nutzung (die wichtigsten, ohne urheberrechte):
firmennamen §12 bgb , §17 hgb
geschäftliche bezeichnung §§ 5 abs 1 und 15 markenG
marke kraft verkehrsgelung § 4 markenG
schutzumfang und rechtlicher bestand der rechte

was ist ein unternehmenskennzeichen? name und auch logo

beispiele für geschäftl bezeichnungen: windsurfing chiemsee, berlin location, runradio

es muss darauf abgestellt werden, wie bekannt die bezeicnung ist
50% mindestens bekannt sein

marke kraft verkehrsgeltung
bei der beendigung ist auf die tatsächlichen gegebenheiten abzusetellen
räumliche reichweite

es gibt nicht eigetragene rechte die trotzdem räumlich gelten

nicht eingetragene rechte
gültig mit inbetriebnahme.
bereich: in dem es aktiv ist
wirkung: zuordnungsverwirrung §15 mit neuneck

diese nicht eingetragenen rechte gelten auch für domains!!!!!