Montag, 19. Januar 2009

vorlesung 9.12.2008

nationale marken
marken: keywords, adwords, domains, alle 3 gehören nach blückles auffassung zum markenrecht
§14(5)MarkenG Recht auf Unterlassung

fall
oracle hat eine marke für software und edv beratung
edv dienstleister EDE bietet keine oracle dienstleistungen an, schreibt aber im keyword oracle rein
oracle verklagen EDE auf unterlassung/ was kann oracle gegen EDE unternehmen, damit das keyword nicht mehr verwendet wird?
oracle könnte einen anspruch nach 14(5) gegen EDE haben, wenn dieser nach 14(3)nr.3
eine verletzung nach 14(2)nr.1 liegt vor wenn EDE ohne zustimmung von oracle im geschäftlichen verkehr ein mit der marke identisches zeichen benutzt
konkrete unterlassungshandlung: 14(3)nr.3 anbieten einer dienstleistung
(gelöst nach matrix für marken x/y)
so wie wir diesen fall gelöst haben werden auch domains gelöst

es muss heissen: nicht europäische marke, sondern EU marke!
EU marke wird in alicante eingereicht, entfaltet markenschutz in der ganzen EU

internationale marken

lebenszyklus einer marke
phasendurchlauf
gefahren bei nicht eingetragenen marken:
- unterlassung. gut geführtes produkt muss zurückgezogen werden
- lizenzzahlung auch für zurückliegende jahre
- auskunft und anderes

Keine Kommentare: