Montag, 19. Januar 2009

vorlesung 16.12.2008

wann liegt eine kennzeichenverletzung vor?
domain 14 markenG unterlassung: etikett genauso wie domain
dazu gehört die matrix
eine domain ist auch ein zeichen

gibts ein domainrecht?
nein
es wir immer geregelt über:
recht der geschäftlichen kennzeichnung,
namensrecht §12 bgb
und markenG

fall ELF-OIL russland

website oil of elf.de setzt sich kritisch mit elf auseinander
elf möchte eine unterlassung
elf und oil of elf sind ähnlich nach 14 markenG
unterlassungsansprüche:
a)
14.5 markenG
es fehlt nach 14.2 markenG der geschäftliche verkehr (-)
es wäre keine ähnliche oder identische dienstleistung!!! nach 14.2.2 markenG
b)
15.4 markenG
dienstleistung ist auch hier unähnlich
c)
§12 bgb
kann beseitigung verlangen
nein, weil dienstleistung unähnlich

verwechslungsgefahr
zeichenähnlichkeit
defacto.de und defacto gmbh
wenn man in der klausur schreibt "die ware/ das zeichen ist ähnlich mit der anderen" dann reicht das

warenähnlichkeit wird bejaht, wenn
sie sie sich im gleichen markt begegnen

warenähnlichkeit wird verneint, wenn
einzelfallabhängig

anspruch auf unterlassung
verschuldungsunabhängig, wiederholungsgefahr und erstbegehung werden vermutet
unterlassung ist verschuldensunabhängig
einschliesslich abmahnung

fall
illig maschinenbau existiert schon lange
heilbronner bürger und unternehmern illig registiert die marke illig.hu
illig maschinenbau gegen illig.hu (heilbronner bürger und unternehmer)
unterlassung? nein weil sie was unterschiedlichen machen
es besteht keine verwechslungsgefahr

pizza direkt gegen pizza direct geringe kennzeichnungskraft, also keine verwechslunggefahr
bei pizza panter und pizza panther wäre das anders, also hohe kennzeichnungskraft, also verwechslungsgefahr
kennzeichnungskraft immer bezogen auf die marke!


krupp fall.de (folie x)
nicht ähnliche dienstleistung
aber bei berühmten marken gibt es eine ausnahme, siehe fall shell

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