Montag, 19. Januar 2009

vorlesung 02.12.2008

internationale und nationale kennzeichnungsverletzung bei marken und domains
§14 markenG taucht bei marken und domainverletzungen auf
x: achse: waren contra dienstleisungen identisch ähnlich und unähnlich
y aches: zeichen identich ähnlich und unähnlich
ware und zeichen müssen verglichen werden!
nike zeichen auf dem laptop: zeichen gleich ware nicht gleich : §14 abs 2 punkt 3

Namensrecht §§ 12 bgb und 17 hgb
firmennamenrecht entsteht mit dem entstehen der firma
illig gmbh kann gegen illig 2 auf §12 unterlassung klagen weil er zuerst da war.

patente werden als einzige bei der anmeldung überprüft. namen nicht und marken auch nicht

nur wenn eine domain frei ist heisst es noch lange nicht dass ich sie auch nutzen kann
illig.de von illig gmbh besteht dann darf illig 2 illig.eu nicht nutzen wenn illig gmbh was dagegen hat

firmennamen entstehung: mit geschäftsaufnahme im inland in dem gebiet indem man aktiv ist objektiv erkennbar
gasthof roter ochsen heilbronn <--> redochs stuttgart beide sind räumlich getrennt

beendigung: mit dem erlöschen der gesellschaft als rechtspersönichkeit
bei einer vorübergehenden kurzfristigen betriebsstilllegung erlischt das namensrecht nicht
(beispiel hotel adlon - weimarer republik)

geschäftliche bezeichnung §§ 5 abs. 1 und 15 markenG
a. entstehung von rechten im zusammenhang mit kennzeichnungsstreitigkeiten ohne eintragung durch nutzung (die wichtigsten, ohne urheberrechte):
firmennamen §12 bgb , §17 hgb
geschäftliche bezeichnung §§ 5 abs 1 und 15 markenG
marke kraft verkehrsgelung § 4 markenG
schutzumfang und rechtlicher bestand der rechte

was ist ein unternehmenskennzeichen? name und auch logo

beispiele für geschäftl bezeichnungen: windsurfing chiemsee, berlin location, runradio

es muss darauf abgestellt werden, wie bekannt die bezeicnung ist
50% mindestens bekannt sein

marke kraft verkehrsgeltung
bei der beendigung ist auf die tatsächlichen gegebenheiten abzusetellen
räumliche reichweite

es gibt nicht eigetragene rechte die trotzdem räumlich gelten

nicht eingetragene rechte
gültig mit inbetriebnahme.
bereich: in dem es aktiv ist
wirkung: zuordnungsverwirrung §15 mit neuneck

diese nicht eingetragenen rechte gelten auch für domains!!!!!

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